Hygiene und Desinfektion - ein ganz wichtiger Aspekt

Wer unterliegt der Hygieneverordnung?

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Wer - ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein - Tätigkeiten ausübt, bei denen durch Geräte, Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit übertragen werden können (vor allem AIDS, oder Virushepatitis B und C), unterliegt der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten.

 

 

Jedes kosmetische Studio ist zu Einhaltung der Hygiene-Verordnung verpflichtet.

 

Hierzu hat jedes Bundesland eigene Hygieneverordungen erlassen, die sich jedoch nur in wenigen Punkten von einander unterscheiden. Dazu gehören u.a., die Hygiene-Maßnahmen im Behandlungsraum, die Händereinigung und Desinfektion, das Tragen von Mundschutz und Handschuhen und die Instrumentendesinfektion.

 

GUTES NAGELSTUDIO Gabriela Ziegler in Bodenheim setzt die Vorgaben der Hygieneverordnung in vollem Umfang  durch, desweiteren verfügt das GUTE NAGELSTUDIO  über moderne Arbeitsgeräte (Fräser mit integrierter Staubabsaugung, Arbeitsplatz mit Staubabsaugung).

 

Ebenso erwirbt jede neue Kundin ihr eigenes Feilenset, welches sie im Studio zusammen mit Ihrer Kundenkartei deponieren, oder mit nach Hause nehmen kann. Dieses Feilenset ist bitte zu jeder Behandlung mitzubringen.